Gasanbieter Vergleiche - Vergleiche Gasanbieter

Unser Gaspreis-Rechner offeriert Ihnen die Gelegenheit, mit Hilfe des GasPreisRechner, einen günstigen Anbieter in Ihrem Bundesland zu suchern. Haben Sie sich dann für einen Gasanbieter entschieden, so ist ein Gasversorger-Wechsel kostenlos und einfach. Viele Gas-Versorger bieten Ihnen schon heute die Möglichkeit, direkt online den Tarifwechsel einzuleiten. Hierzu füllen Sie einfach das Formular aus und senden dieses zurück. Ausserden können Sie sich von den einzelnen Gasversorgern zusätzliche Angaben anfordern, die Ihnen entweder per Post oder per Mail zugeschickt werden - ganz wie Sie es wünschen. Gasanbieter Vergleiche · Sparen Sie bis zu EURO 600.- pro Jahr an Energiekosten · Vergleiche Gasanbieter

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Gasanbieter Vergleiche · in 7 Schritten

  • Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und wählen Sie Ihren jährlichen Gasverbrauch.
  • Wählen Sie einen günstigen Gas-Anbieter und klicken Sie auf "Zum Antrag".
  • Markieren Sie "Tarifwechsel online beantragen" und klicken Sie auf "Weiter".
  • Füllen Sie Ihre Adress-Angaben aus und klicken Sie auf "Weiter".
  • Füllen Sie die Angaben zu Ihrem bisherigen Gas-Anbieter aus (die Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Gas-Rechnung) und klicken Sie auf "Weiter".
  • Überprüfen Sie Ihre Angaben und klicken Sie auf "Jetzt abschicken".
  • Fertig, alles weitere erledigt der von Ihnen gewählte Gas-Versorger

Fragen & Antworten zum Stom-Anbieter Wechsel

Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um einen Gas-Anbieter-Wechsel

Was kostet mich der Wechsel zu einem anderen Energie-Versorger?

  • Der Wechsel zu einem anderen Gasanbieter ist für Sie als Kunde absolut kostenlos.

Muss ich bei meinem alten Energie-Versorger selbst kündigen?

  • Nein, im Gegenteil. Die Kündigung sollten Sie lieber Ihrem neuen Gasversorger überlassen, denn dieser kann genau abschätzen zu welchem Zeitpunkt ein Wechsel realisierbar ist. In der Regel wird die Kündigung zum nächstmöglichen Termin vorgenommen. Auf Ihrem Wechselauftrag können Sie einen Vermerk machen, wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen.

Mit welchen Änderungen muss ich durch den Wechsel rechnen?

  • Für Sie als Konsument ändert sich nur sehr wenig. Lediglich die Gasrechnung geht Ihnen nun vom neuen Gas-Versorger zu und an diesen zahlen Sie auch die Abschläge.
  • Für die Wartung Ihres Gaszuganges ist weiterhin Ihr örtlicher Netzbetreiber zuständig. Auch am Gaszähler selbst werden keine Änderungen vorgenommen. Das örtliche Gasnetz versorgt Sie weiterhin zuverlässig mit Ihrem Gas, denn der neue Anbieter speist den Gas, den Sie verbrauchen, in das örtliche Gasnetz ein und zahlt hierfür ein sogenanntes Nutzungsentgelt an den örtlichen Netzbetreiber.
  • Sie werden immer mit Gas beliefert, da es eine gesetzliche Regelung gibt, welches den örtlichen Versorger dazu verpflichtet.

Was passiert nach Insolvenz oder Konkurs des Gasversorgers?

  • Auch in diesen Fällen brauchen Sie keine Angst haben, dass Sie keinen Gas haben. Der örtliche Energieversorger ist vom Gesetz her verpflichtet, Sie mit Gas zu versorgen, wenn Ihr neuer Gas-Anbieter seine Leistungen einstellt, zum Beispiel im Insolvenzfall. Sie brauchen also in keinem Fall Sorge haben, dass Sie einmal ohne Gas dastehen!

Wie nehme ich einen Wechsel des Energieversorgers vor?

  • Nichts ist einfacher als den Gasversorger zu wechseln. Und vor allem entstehen für Sie hierdurch keine Risiken, denn die Gasversorgung ist durch gesetzliche Grundlagen immer sichergestellt. Sie füllen einfach den entsprechenden Wechselantrag aus und unterschreiben diesen. Dann senden Sie diesen an den neuen Energieversorger . Nun brauchen Sie nur noch ein wenig Geduld und der Wechsel wird automatisch vorgenommen. Auch die Kündigung bei Ihrem alten Versorger übernimmt der neue Anbieter.

Mit welcher Wartezeit habe ich zu rechnen bei einem Wechsel?

  • Die Umstellung auf den neuen Anbieter erfolgt auf Grund der gesetzlich festgelegten Fristen etwa sechs bis acht Wochen nachdem Sie den Wechselantrag gestellt haben. Allerdings spielen hierbei auch die Kündigungsfristen, die Sie bei Ihrem bisherigen Gasversorger haben eine entscheidende Rolle. Hierdurch kann sich der Anbieterwechsel unter Umständen ein wenig verzögern.

Was kostet mich der Wechsel zu einem anderen Energie-Versorger?

  • Für Sie als Kunde ist der Wechsel kostenlos. Durch einen Wechsel können Sie nur deutlich Gaskosten einsparen!

Was muss ich beachten, wenn ich den Wechselantrag ausfülle?

  • Der Anbieterwechsel kann nur vorgenommen werden, wenn Sie den Vertrag vollständig und richtig ausfüllen. Neben Ihren persönlichen Angaben benötigt der neue Gasversorger auch andere Informationen, die Sie anzugeben haben. Besonders wichtig ist der Name des bisherigen Energie-Versorger s, Ihre Kundenummer, die Nummer ihres Gaszählers und der Zählerstand. Wenn Sie die Umstellung zu einem bestimmten Termin wünschen, sollten Sie diesen angeben. Andernfalls erfolgt die Umstellung so schnell wie möglich. In der Regel finden Sie alle benötigten Angaben auf der letzten Rechnung Ihres alten Anbieters.

Kann ich auch als Mieter einen Wechsel des Energieversorgers vornehmen?

  • Auch als Mieter steht es Ihnen frei den Gas-Anbieter selbst zu wählen. Bekommen Sie die Rechnung des Energie-Versorgers persönlich, so brauchen Sie Ihren Vermieter noch nicht einmal hierüber informieren. Erhält Ihr Vermieter allerdings die Rechnung und Sie zahlen die monatlichen Abschläge mit der Miete an ihn, so müssen Sie ihn auch entsprechend informieren, dass sie einen Gas-Versorgerwechsel vornehmen.

Werden die bereits gezahlten Abschläge erstattet?

  • Sie bekommen von Ihrem alten Gas-Versorger eine detaillierte Schlussabrechnung. Aus dieser können Sie Ihren Verbrauch bis zur Umstellung entnehmen und die geleisteten Abschlagszahlungen. Sollten Sie demnach zu viel an Ihren bisherigen Gas-Versorger gezahlt haben, wird Ihnen der Betrag zurückerstattet.

Ist der Wechsel mit einer Nachtspeicherheizung möglich?

  • Nein, leider ist in diesen Fällen zur Zeit noch kein Anbieterwechsel möglich. Dies liegt in erster Linie darin, dass nur der örtliche Gasversorger auch einen Nachtstromtarif anbieten kann. Zudem muss hierbei in der Regel ein Zweittarifzähler eingebaut werden. Der neue Anbieter würde zwischen Tag- und Nachtstrom nicht mehr unterscheiden und dies würde für Sie bedeuten, dass Sie rund um die Uhr den vertraglich festgesetzten Preis entrichten. Sie würden demnach deutlich mehr für Ihren Gas zahlen als bei Ihrem örtlichen Anbieter, der zwischen Tag- und Nachtstrom unterscheidet.

Sollte ich meinen Zählerstand notieren?

  • Grundsätzlich sollten Sie immer bei einem Umzug, vor einer Preiserhöhung oder auch am Wechseltag, den Sie von Ihrem neuen Gas-Anbieter mitgeteilt bekommen, den Zählerstand notieren und diesen entsprechend an den Anbieter weiterleiten. Nur so kann auch gewährleistet werden, dass eine taggenaue Abrechnung erfolgt.

So finden Sie einen billigeren Gasanbieter

  • 1. Schritt

    Geben Sie Ihre PLZ und den geschätzten Gas-Verbrauch ein.
    Wohnung 50 m²: ca. 600 m³
    Wohnung 100 m²: ca. 1.200 m³
    Reihenhaus: ca. 2.000 m³
    Einfamilienhaus: ca. 3.600 m³

  • 2. Schritt

    Wählen Sie aus der Liste der Gas-Versorger in Ihrer Nähe den geeignetsten aus.

  • 3. Schritt

    Füllen Sie das Fromular mit den Angaben zu Ihrer Person sorgfältig aus.

  • 4. Schritt

    Überprüfen Sie Ihre Angaben und schicken Sie das ausgefüllte Formular ab. Fertig, alles Weitere übernimmt Ihr neuer Gas-Anbieter. Sie brauchen nicht selber zu kündigen.

Strom-VersorgerWechsel - Ihre Einsparung interessiert uns

Familie Winkler aus Berlin

"In Zeiten wie diesen, sind wir als junge Familie froh um jeden Betrag, den wir einsparen können, und der Wechsel des Energie-Versorgers war für uns eine einfache Möglichkein, Monat für Monat Kosten einzusparen, und das ganz ohne Einschränkngen oder Entbehrungen. Wir können diesen Schritt nur weiterempfehlen."

Dana Martin aus Hannover

"Oftmals hörte ich die Werbung im Radio, in denen gesagt wird, wie die Gas-Einnahmen meiner Stadtwerke den Konsumenten zugute kommen. Dass habe ich geglaubt, bis der letzte Gaspreis-Aufschlag angekündigt wurde. Ich lass mich doch nicht für blöd verkaufen und habe da gleich den Energieversorger gewechselt. Dank den Gas-Preis-Rechnen konnte ich schnell einen Versorger in meiner Region ausfindig machen, bei dem ich jetzt ca. EURO 380.- im Jahr spare."

Familie Schwarz aus Freiburg im Breisgau

"Als junge Familie sind wir froh um jede Sparmöglichkeit, besonders dann, wenn diese keinerlei Einschränkungen mit sich bringen. Für uns war der Gasversorger-Wechsel einfach und unkompliziert und mit dem neuen Gas-Versorger sparen wir gut und gerne ca. € 470.- im Jahr "

Diana Ziegler aus Paderborn

"Mein Partner und ich haben viel zu lange mit dem Wechsel des Gas-Anbieters gewartet. Wenn wir gewusst hätten, wie leicht und unkompliziert der Wechsel ist, hätten wir schon lange gewechselt und uns mit dem gesparten Geld was Schöness geleistet"

Christiane & Erwin Scholz aus Erlangen

"Wir waren für viele Jahre treue Kunden der Stadtwerke, doch die ständigen Preiserhöhungen waren unserer Meinung nach nicht gerechtfertigt, zumal die Discounter die selben Dienstleistungen zu wesentlich günstigeren Preisen anbieten. Daher haben wir den Gas-Anbieter gewechselt. Wir haben das Formular gleich online ausgefüllt und abgeschickt, den Rest hat der neue Versorger übernommen."

Kerstin Kuhn aus Frankfurt am Main

"Mein Mann und ich haben viel zu lange mit dem Wechsel des Gasversorgers gewartet. Wenn wir gewusst hätten, wie einfach und sorgenfrei der Umstieg ist, hätten wir schon lange gewechselt und uns mit dem gesparten Geld was Schöness geleistet"

Gasanbieter Vergleiche · Kaufempfehlung

Unser Gaspreis-Rechner bietet Ihnen die Gelegenheit, mit Hilfe des Tarifrechners, einen günstigen Anbieter in Ihrer Region zu finden. Haben Sie sich dann für einen Gas-Versorger entschieden, so ist ein Wechsel kostenlos und einfach. Viele Energie-Versorger bieten Ihnen heute bereits die Möglichkeit, direkt online den Tarifwechsel vorzunehmen. Hierzu füllen Sie einfach den Antrag aus und senden diesen zurück. Darüber hinaus können Sie sich von den einzelnen Gas-Anbietern ergänzende Informationen anfordern, die Ihnen entweder per Post oder per eMail zugesandt werden - ganz wie Sie es wünschen.

Oftmals stehen die gesuchten Angaben auch als Download in Form einer PDF-Datei zur Verfügung. Hier werden die Tarife/Preise noch einmal genau erklärt und zudem erhalten Sie ein Antragsformular, dass Sie benutzen können. Der von Ihnen ausgefüllte und an uns übermittelte Antrag wird von uns an den jeweiligen Gas-Anbieter weitergeleitet. Alles andere erfolgt dann ganz automatisch, ohne dass Sie etwas tun müssen. Die Kündigung bei Ihrem jetzigen Anbieter übernimmt der neue Anbieter für Sie. Die Umstellungszeit kann von dem neuen Gas-Anbieter am besten beurteilt werden, daher sollten Sie als Verbraucher auf keinen Fall selber die Kündigung übernehmen. Somit kann ein reibungsloser Versorger-Wechsel gewährleistet werden.

Wie lange dauert ein Anbieter-Wechsel?

Die Dauer bis zum abschliessenden Wechsel ist je nach Anbieter unterschiedlich. Üblicherweise ergibt sich ein Zeitraum von ein bis zwei Monaten. Der Wechsel erfolgt immer zum Monatsanfang. Grundsätzlich ergibt sich für Sie als Konsument keine Änderung - auch ein neuer Gaszähler ist nicht notwendig. Die Gaslieferung findet nach wie vor durch den regionalen Gasversorger statt, einzig die Einspeisung in das Gesamtnetz wird von dem neuen Anbieter vorgenommen. Dafür zahlt der neue Gas-Anbieter eine Durchleitungsgebühr an den regionalen Netzbetreiber. Für Sie als Konsument ergibt sich nur eine Änderung: Sie erhalten die Abrechnung von einem anderen Unternehmen. Der Vorteil liegt darin, dass diese Monatsrechnung nun deutlich günstiger ausfällt als Ihre bisherige.

Gas-Anbieter Wechsel - Das größte Mißverständnis

Häufig wird der Anbieter-Wechsel von den Gas-Konsumenten vertagt, da diese fürchten, dass es während der Umstellung zu möglichen Ausfällen in der Gasbelieferung kommen könnte. Verunsicherung herrscht auch in dem Falle, dass der Gas-Versorger seiner Pflicht nicht wahrnehmen wird, beispielsweise bei einer Insolvenz. Wird die Versoirgung in solchen Fällen einfach eingestellt und man sitzt im dunklen?

Ein klares "Nein !!" ist die Antwort auf diese Fragen!

Einen Unterbruch in der Gasversorgung und auch dauerhafte Gasausfälle wird es niemals geben. Hierbei muss man sich vor Augen führen, dass mit einem Anbieterwechsel lediglich der Versorger bestimmt wird, der den Gas in das örtliche Gasnetz einspeist. Die Gasversorgung erfolgt jedoch immernoch über den örtlichen Gasanbieter. Zum Schutz der Verbraucher wurde das sogenannte Gasversorgungsgesetz erlassen. Gemäss diesem unterliegen die örtlichen Gas-Anbieter der Verpflichtung, die uneingeschränkte Gasversorgung zu gewährleisten. Dies gilt auch dann, wenn der neue Versorger seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt. In solchen Fällen spricht man von der Ersatzversorgungsphase, die sich über den Zeitraum von drei Monaten erstreckt. Grundsätzlich kann in diesem Zeitraum ein neuer Anbieter gewählt werden. Erst nach Ablauf dieser Periode entsteht ein automatisches Vertragsverhältnis, wenn kein neuer Versorger gewählt wurde.